Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

Stand: November 2017


I.  Allgemeines / Geltungsbereich
1. Diese    Allgemeinen    Geschäftsbedingungen    gelten    für    alle    gegenwärtigen    und zukünftigen  Geschäftsbeziehungen  zwischen  der  BSN  medical  GmbH  (nachfolgend: wir/uns)   und   Kunden,   in   denen   wir   als   Verkäufer/Lieferant   auftreten   und   unser Vertragspartner  als  Unternehmer  i.S.v.  §  14  BGB  handelt.  Ein  Verkauf  an  Verbraucher gemäß § 13 BGB findet nicht statt.  
2. Abweichende,  entgegenstehende  oder  ergänzende  Allgemeine  Geschäftsbedingungen des  Kunden  werden,  selbst  bei  Kenntnis,  nicht  Vertragsbestandteil,  es  sei  denn,  ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.  


II. Vertragsschluss    /    Besondere    Bestimmungen    für    das    elektronische    BSN Bestellportal
1. Unsere  Angebote  sind  freibleibend  und  ein  Zwischenverkauf  ist  vorbehalten.  Die  auf Aufträgen bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine gelten nur annähernd und dürfen um zwei Werktage (Montag bis Freitag, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage an unserem Sitz) überschritten werden. Dies gilt nicht, wenn Liefertermine ausdrücklich und schriftlich als Fix-Termin bestätigt wurden. Für die Einhaltung eines Liefertermins ist allein   der   Tag   der   Übergabe   der  Ware   durch   uns   an   das   Versandunternehmen maßgeblich.  
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Zugang anzunehmen oder abzulehnen. Übersteigt die von einem Kunden im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung erteilte Bestellung  seine zuvor übliche,  durchschnittliche  Bestellmenge  um  mehr  als  20%,  verlängert  sich  die  Frist, innerhalb der wir die Bestellung annehmen oder ablehnen können, auf zwei Wochen ab Zugang der Bestellung. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch den Beginn der  Bearbeitung  der  Bestellung  erklärt  werden,  über  den  der  Kunde  dann  unverzüglich benachrichtigt wird. Im Falle einer Ablehnung der Bestellung wird der Kunde ebenfalls in Textform benachrichtigt.  
3. Für das elektronische Bestellportal gelten die folgenden besonderen Bestimmungen:
(i)  Das  Sortiment  unseres  Bestellportals  stellt  eine  unverbindliche  Aufforderung  an  den Kunden   dar,   Angebote   abzugeben.   Durch   Anklicken   des   Buttons   „Bestellung abschließen“  gibt   der   Kunde   ein   verbindliches   Angebot   zum   Abschluss   eines Kaufvertrages  ab.  Etwaige  Eingabefehler  vor  Abgabe einer  Bestellung  können  vor dem    Absenden    der    Bestellung    überprüft    und    mit    Hilfe    der    Lösch-    und  Änderungsfunktion   korrigiert   werden.   Die   Vertragssprachen   sind   deutsch   und englisch.
(ii) Der  Kunde  erhält  im  Falle  der  Abgabe  eines  verbindlichen  Angebots  unverzüglich eine   Bestätigung   des   Empfangs   seiner   Bestellung   per   E-Mail.   Bei   dieser Empfangsbestätigung  handelt  es  sich  noch  nicht  um  die  Annahme  oder  Ablehnung des Angebots durch uns. Bei einer Bestellung über das BSN Bestellportal beträgt die Annahme- oder Ablehnungsfrist zwei Werktage (wie unter II. 1. definiert). Im Falle der Ablehnung wird der Kunde innerhalb dieser Frist von uns kontaktiert. Der Status der Bestellung kann später im BSN Bestellportal eingesehen werden.

III. Preise und Zahlung
1. Es  gelten  unsere  jeweils  aktuellen  Preise  gemäß gültiger  Preisliste  bzw.  den  im  BSN Bestellportal ausgewiesenen Preisen. Bei Bestellungen mit einem Warenwert von unter EUR 200     netto     behalten     wir     uns     vor,     dem     Kunden     zusätzlich     einen Mindermengenaufschlag von EUR 8 netto zu berechnen.
2. Für  Verträge  mit  Kunden  mit  Sitz  in  Deutschland:  Der  Kaufpreis,  einschließlich  ggf. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer, Versandkosten und Mindermengenaufschlag, ist bei Rechnungseingang sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und ist entweder im Wege des  SEPA-Lastschriftverfahrens  oder  per  Überweisung  innerhalb  von  10  Tagen  nach Rechnungseingang  ohne  jeden  Abzug  an  uns  zu  zahlen,  sofern  nicht  etwas  anders vereinbart  wurde.  Die  Erfüllung  der  Zahlungspflicht  tritt  am  Tag  des  Geldeingangs  auf unserem in der Rechnung angegebenen Konto ein. Die Bezahlung unserer Forderungen in bar ist nicht möglich.  
3. Für  Verträge  mit  Kunden  mit  Sitz  außerhalb  Deutschlands  werden  die  Zahlungs-  und Lieferbedingungen individuell verhandelt.  
4. Nach     Ablauf     des     in     Absatz 2     genannten     oder     anderweitig     vereinbarten Zahlungszeitraums   gerät   der   Kunde   ohne   Mahnung   in   Verzug.  Wir   sind   sodann berechtigt,  ab  dem  ersten  Tag  des  Verzugs  Verzugszinsen  in  gesetzlicher  Höhe  sowie etwaigen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.  
5.  Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden Zahlungen zunächst auf  dessen  ältere  Schulden  anzurechnen.  Wir  werden den  Kunden  über  die  Art  der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Verzugszinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Verzugszinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.  
6. Wir sind berechtigt, die Lieferung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags für uns   erkennbar   wird,   dass   unser   Anspruch   auf   Zahlung   des   Kaufpreises   durch mangelnde  Leistungsfähigkeit  des  Kunden  gefährdet  ist  (zum  Beispiel  bei  Verzug  des Kunden    mit    der    Zahlung    anderer    fälliger    Rechnungen von    uns,    Eröffnung Insolvenzverfahren etc.). Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn der Kunde den Kaufpreis  vorab  bezahlt  oder  eine  Sicherheit  (zum  Beispiel  Bankbürgschaft)  für  die Zahlung  des  Kaufpreises  geleistet  hat.  Für  die  Zahlung  des  Kaufpreises  oder  die Stellung   einer   Sicherheit   können   wir   eine   angemessene   Frist   bestimmen.   Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

IV.     Eigentumsvorbehalt  
1. Bis  zur  vollständigen  Bezahlung  sämtlicher  uns  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  dem Kunden  zustehenden  Forderungen,  bleiben  alle  gelieferten  Waren  unser  Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart,   dass   das   (Mit-)Eigentum   des   Kunden   an   der   einheitlichen   Sache wertanteilmäßig  (Rechnungsendbetrag  für  die  von  uns  gelieferten  Waren  zuzüglich Umsatzsteuer) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich für   uns.   Ware,   an   der   uns   (Mit-)   Eigentum   zusteht, wird   im   Folgenden   als Vorbehaltsware bezeichnet.  
2. Der  Kunde  ist,  sofern  er  sich  nicht  im  Zahlungsverzug  befindet,  zur Weiterveräußerung der  Vorbehaltsware  oder  der  aus  einer  Verarbeitung entstehenden  Produkte  unter Vereinbarung     eines     unseren     Eigentumsvorbehalt     sichernden     entsprechenden Eigentumsvorbehalts mit seinem Kunden berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen   sind   unzulässig.   Der   Kunde tritt   bereits   jetzt   seine Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung sowie diejenigen Forderungen des Kunden  bezüglich  der  Vorbehaltsware,  die  aus  einem sonstigen  Rechtsgrund  gegen seine  Abnehmer  oder  Dritte  entstehen  (insbesondere Forderungen  aus  unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen)im Wege der Sicherungsabtretung   an   uns   ab;   wir   nehmen   diese   Abtretung   an.   Wird   die Vorbehaltsware gemeinsam mit anderer Ware von dem Kunden zu einem Gesamtpreis veräußert,  bezieht  sich  die  Abtretung  nur  auf  den  Teil  der  Forderung,  die  dem  Kunden aus der Veräußerung der Vorbehaltsware resultiert.
3. Der  Kunde  ist  zur  Einziehung  der  aus  einer  Weiterveräußerung  der  Vorbehaltsware resultierenden  Forderung  für  uns  berechtigt.  Diese Befugnis  endet,  sobald  der  Käufer seinen  Zahlungsverpflichtungen  nicht  wie  vereinbart  nachkommt.  In  diesem  Fall  dürfen wir  selbst  die  abgetretene  Forderung  einziehen.  Der  Kunde  ist  in  einem  solchen  Fall verpflichtet, uns alle für eine Einziehung erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.   
4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherungen unsere offenen Forderungen um mehr als 10%, verpflichten wir uns – auf ausdrückliches Verlangen des Kunden – zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl in Höhe des übersteigenden Betrages.  
5. Bei  Zugriffen  Dritter  auf  die  Vorbehaltsware  wird  der  Kunde  auf  unser  Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden hat insoweit der Kunde  zu  erstatten,  sofern  und  soweit  der  Dritte  uns  die  in  diesem  Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO nicht zu erstatten vermag.  
6. Bei  vertragswidrigem  Verhalten  des  Kunden  -  insbesondere  Zahlungsverzug  -  sind  wir berechtigt,  die  Vorbehaltsware  zurückzunehmen  oder gegebenenfalls  Abtretung  der Herausgabeansprüche   zu   verlangen.   Die   Zurücknahme   sowie   die   Pfändung   der Vorbehaltsware durch uns bedeuten keinen Rücktritt vom Vertrag.  
7. Der   Kunde   ist   verpflichtet,   die   Ware   pfleglich   zu   behandeln.   Solange   unser Eigentumsrecht  besteht,  ist  die  Ware  vom  Kunden  gegen  Verlust  und  Wertminderung, gegen  Vandalismus-,  Feuer-,  Diebstahl-  und Transportgefahr  sowie Wasserschäden  zu versichern.  

V. Gefahrübergang/Lieferung/Kein gesetzliches Widerrufsrecht  
1. Die  Gefahr  des  zufälligen  Untergangs  und  der  zufälligen  Verschlechterung  der  Ware geht  auf  den  Kunden  über  mit  der  Übergabe  der Ware,  beim  Versendungskauf  mit  der Auslieferung   der   Sache   an   den   Spediteur,   den   Frachtführer   oder   der   sonst   zur Ausführung  der  Versendung  bestimmten  Person  oder  Anstalt.  Wird  der  Versand  auf Wunsch  des  Kunden  verzögert,  d.h.  gerät  der  Kunde  in  Gläubigerverzug,  geht  die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Meldung  der  Versandbereitschaft  auf  ihn  über.  Während  des  Gläubigerverzugs  haben wir  nur  Vorsatz  und  grobe  Fahrlässigkeit  zu  vertreten.  Die  Ware  lagert  während  des Gläubigerverzugs  auf  Kosten  des  Kunden,  d.h.  wir  sind  berechtigt,  vom  Kunden  eine Entschädigung  für  die  Lagerung  und  alle  etwaigen  Aufwendungen  im  Zusammenhang mit der Aufbewahrung und Erhaltung zu verlangen.  
2. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager oder Werk. Wir behalten uns die Wahl der  Versandart  und  des  Versandweges  vor.  Dem  Kunden  zumutbare  Teillieferungen, d.h. die Versendung der Ware in mehreren Tranchen sind zulässig.  
3. Unbeschadet  der  in  Ziffer  VI.  und  VII.  dieser  AGB  beschriebenen  Rechte  steht  dem Kunden   –   auch   im   Falle   einer   Bestellung   in   unserem BSN   Bestellportal   –   kein gesetzliches    Widerrufsrecht    gemäß    §§ 312g    Abs. 1, 355    BGB    zu.    Etwaige Rücksendungen    durch    den    Kunden    werden    deshalb    ohne unser    vorheriges Einverständnis und Beachtung von Versandinstruktionen nicht angenommen.  
4. Lieferverzögerungen   aufgrund   höherer   Gewalt   und sonstige   zum   Zeitpunkt   des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns  die  Leistung  nicht  nur  vorübergehend  wesentlich  erschweren  oder  unmöglich machen  -  hierzu  gehören  insbesondere  Betriebsstörungen  aller  Art,  Schwierigkeiten  in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen usw.,     auch     wenn     sie     bei     unseren     Lieferanten     oder     deren     Zulieferern eintreten  -  berechtigen  uns,  ganz  oder  teilweise  vom  Vertrag  zurückzutreten.  Bei Hindernissen vorübergehender Dauer sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung – auch  im  Falle  verbindlich  vereinbarter  Fristen  oder  Termine  –  um  die  Dauer  der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.  
5. Wenn  die  Behinderung  länger  als  zwei  Monate  andauert,  ist  der  Kunde  berechtigt, hinsichtlich  des  noch  nicht  erfüllten  Teils  vom  Vertrag  zurückzutreten.  Der  Käufer  kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.  

VI.     Prüfung der Ware/Gewährleistung  
1. Der Kunde hat die Ware  nach Übergabe unverzüglich auf offensichtliche Mängel (insb. Vollständigkeit,   Transportschäden)   zu   prüfen   und   entdeckte   Mängel   unverzüglich schriftlich an uns zu melden; andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.  Offensichtliche  Transportschäden  sind  sofort  bei  Empfang  der  Ware gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen.  
2. Wir   leisten   für   Mängel   der   Ware   zunächst   nach   unserer   Wahl   Gewähr   durch Nacherfüllung,     d.     h.     entweder     Nachbesserung     oder     Ersatzlieferung.     Bei Sonderanfertigungen  sind  uns  Mehr-  oder  Minderlieferungen  von  bis  zu  10  %  der bestellten  Menge  gestattet.  Derartige  Mehr-  oder  Minderlieferungen  begründen  keinen Mangel.   
3. Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl, kann der   Kunde   nach   seiner   Wahl   Herabsetzung   des   Kaufpreises   (Minderung)   oder Rückabwicklung   des   Vertrags   (Rücktritt)   verlangen. Bei   einer   nur   geringfügigen Vertragswidrigkeit,  insbesondere  bei  nur  geringfügigen  Mängeln,  steht  dem  Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.  
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe. Die in Ziffer 7 Abs. 5 geregelten Ausnahmen gelten entsprechend.   
5. Als  Beschaffenheit  der Ware gilt grundsätzlich  nur  die  Produktbeschreibung  in  unseren Publikationen und im BSN Bestellportal als vereinbart.  
6. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von uns und/oder dem Hersteller des jeweiligen Produkts stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.  
7. Durch Überlassung von Mustern vor oder aus Anlass des Vertragsabschlusses wird kein »Kauf    nach    Muster«    vereinbart,    das    heißt,    es    handelt    sich    lediglich    um Anschauungsmuster,   die   den   ungefähren   Charakter   der  Ware   zeigen.   Bestimmte Eigenschaften  werden  hierdurch  nicht  vereinbart.  Abweichend  können  die  Parteien einen Kauf nach „Muster für gut befunden“ vereinbaren. In diesem Fall hat die gelieferte Ware dem Muster zu entsprechen.  

VII.    Schadensersatzhaftung  
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche   geltend   machen   kann,   die   auf   vorsätzlichen   oder   grob fahrlässigen  Pflichtverletzungen  oder  der  Verletzung  wesentlicher  Vertragspflichten  von uns,  unseren  gesetzlichen  Vertreter  oder  Erfüllungsgehilfen,  beruhen.  Als  wesentliche Vertragspflichten   gelten   solche   Pflichten,   deren   Erfüllung   die   ordnungsgemäße Durchführung  des  Vertrages  überhaupt  erst  ermöglicht  und  auf  deren  Einhaltung  der Kunde   regelmäßig   vertraut   und   vertrauen   darf.   Soweit   wir,   unsere   gesetzlichen Vertretern    oder    Erfüllungsgehilfen    keine    vorsätzliche    oder    grob    fahrlässige Pflichtverletzung    begangen    haben,    ist    unsere    Schadensersatzhaftung    auf    den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.   
2. Die  Haftung  wegen  schuldhafter  Verletzung  des  Lebens,  Körpers  oder  der  Gesundheit bleibt von den Beschränkungen des Absatz 1 unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung   nach   dem   Produkthaftungsgesetz   und   im   Falle   der   Verletzung   einer Garantieverpflichtung.  
3. Wir  haften  nicht  für  Schäden,  die  durch  die  Nichteinhaltung  der  von  uns  dem  Kunden erteilten  Instruktionen  verursacht  werden.  Dies  gilt  auch  für  den  Fall,  dass  der  Kunde Einsatzbedingungen,   die   eventuell   im   Zusammenhang   mit   Produkten   in   deren Dokumentationen  festgelegt  sind,  nicht  einhält.  Sofern  wir  Mängel  beheben,  für  die  wir nicht einstandspflichtig sind, ist diese Fehlerbeseitigung angemessen zu vergüten.  
4. Im  Fall  des  geplanten  Weiterverkaufs  unserer  Produkte  durch  den  Kunden  in  Staaten außerhalb  der  Europäischen  Union  haften  wir  nicht  für  die  Zulässigkeit  eines  solchen Exports, das Vorhandensein etwa erforderlicher staatlicher Genehmigungen für die Aus- und Einfuhr sowie die Einhaltung anwendbarer außenwirtschafts- und (medizin-)produktrechtlicher  Bestimmungen.  Die  Beachtung  und  Einhaltung  sämtlicher nationaler  und  internationaler  Bestimmungen  unterliegt  der  alleinigen  Prüfung  und Verantwortung  des  Kunden.  Der  Kunde  hat  uns  von  jeglicher  Inanspruchnahme  durch Dritte   (z.B.   staatliche   Behörden)   auf   unser   erstes –   schriftlich   zu   begründendes Anfordern – freizustellen, die auf der Verletzung derartiger Bestimmungen beruht.
5. Die   Verjährungsfrist   für   alle   Haftungsansprüche beträgt   ein   Jahr.   Ansprüche   aus Produkthaftung,  der  Verletzung  von  Leib,  Leben  und Gesundheit,  Garantien,  Arglist sowie aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verjähren nach den gesetzlichen Fristen.  

VIII.   Patientendaten
1. Falls   im   Rahmen   der   Bestellung   Patientendaten   an   uns   übermittelt   werden   und verarbeitet  werden  (für  die  Produktion,  Lieferung  und  Abrechnung),  hat  der  Kunde eigenverantwortlich    sicherzustellen,    dass    bei    der    Erhebung,    Verarbeitung    und Übermittlung  dieser  Daten  die  Vorgaben  des  Datenschutzrechts  eingehalten  werden. Insbesondere  wird  der  Kunde  die  Einwilligung  der  Patienten  in  die  Erhebung  und Verarbeitung  ihrer  personenbezogenen  Daten  einholen  und  angemessene  technische und organisatorische Maßnahmen zur Wahrung der Datensicherheit ergreifen.  
2. Der  Kunde  hat  uns  und  mit  uns  verbundene  Unternehmen  von  jeglichen  Ansprüchen freizustellen  und  jegliche  Schäden  zu  ersetzen,  die  aus  einem  Verstoß  des  Kunden gegen geltendes Datenschutzrecht folgen.  
3. Zur   Einholung   der   Einwilligung   der   Patienten   in die   Erhebung   und   Verarbeitung personenbezogener     Daten     stellen     wir     dem     Kunden     auf Nachfrage     ein Einwilligungsformular  zur  Verfügung.  Patienten  sollten  das  Formular  vor  der  ersten Bestellung und ggf. anschließend mindestens einmal pro Jahr unterzeichnen. Wir haben die relevanten Datenflüsse in dem Formular nach bestem Wissen vollständig und korrekt beschrieben,  schließen  jedoch  jede  Haftung  für  das Formular  aus.  Der  Kunde  hat eigenverantwortlich  zu  prüfen,  ob  das  Formular  für seine  Zwecke  ausreicht  und  alle datenschutzrechtlichen  Anforderungen  erfüllt.  Ist  sich  der  Kunde  insoweit  nicht  sicher, sollte er Rechtsrat einholen.  
4. Während  des  Bearbeitungs-  und  Herstellungsprozesses  eines  Maßproduktes  können  persönliche   Daten   von   Patienten   (Name,   Geschlecht, Maße)   für   Mitarbeiter   des Kundendienstes  und  der  Produktion  sichtbar  sein    (z.B.  auf  dem  Etikett).  Um  eine sichere  Speicherung  der  Patientendaten  zu  gewährleisten,  werden  diese  Daten  in Ausnahmesituationen von den Administratoren unserer IT Hosting Partner eingesehen.


IX.     Schlussbestimmungen  
1. Es  gilt  ausschließlich  das  Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland.  Die  Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.  
2. Ist  der  Kunde  Kaufmann,  juristische  Person  des  öffentlichen  Rechts  oder  öffentlich rechtliches  Sondervermögen,  ist  ausschließlicher  Gerichtsstand  für  alle  Streitigkeiten aus  oder  im  Zusammenhang mit  diesem  Vertrag  Hamburg,  Deutschland.  Dasselbe gilt, wenn  der  Kunde  keinen  allgemeinen  Gerichtsstand  in Deutschland  hat  oder  Wohnsitz oder  gewöhnlicher  Aufenthalt  im  Zeitpunkt  der  Klageerhebung  nicht  bekannt  sind.  Wir haben das Recht, den Kunden auch an seinem Gerichtsstand zu verklagen.  
3. Im Rahmen der Geschäftsanbahnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung kann eine Identifizierung des Kunden durch uns nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes  (GWG)  erforderlich  sein.  Der  Kunde  hat  in  diesem  Fall  eine Mitwirkungspflicht  und  uns  entsprechende  Nachweise auf  Anfrage  zu  erbringen.  Wir behalten   uns  für   diesen   Fall   vor,   den   Vertragsschluss   unter   der   aufschiebenden Bedingung einer ausreichenden Identifizierung und Legitimierung des Kunden nach den Vorgaben des GWG zu schließen.
4. Änderungen  dieser  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  bedürfen  zu  ihrer  Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch bei einem Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.  
5. Sollten  einzelne  Bestimmungen  des  Vertrages  mit dem  Kunden  einschließlich  dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  ganz  oder  teilweise  unwirksam  sein  oder  werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  

 

BSN medical GmbH
Schützenstraße 1-3
22761 Hamburg